Erste Schritte im Sterbefall
Das ist jetzt zu tun
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein tiefer Einschnitt. In den ersten Stunden und Tagen nach dem Verlust sind viele Menschen mit einer Fülle von Aufgaben und Fragen konfrontiert – oft mitten im Schmerz der Trauer.
Rufen Sie uns an, wir sind 24h für Sie erreichbar:
+43 664 1248596
Bestattung Rücker begleitet Sie in dieser schweren Zeit und steht Ihnen im Retzer Raum und in ganz Niederösterreich mit einfühlsamer, kompetenter Unterstützung zur Seite.
Damit Sie wissen, was als Erstes zu tun ist, haben wir die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall für Sie zusammengefasst.
Die ersten Stunden: Ruhe bewahren und handeln
Nach dem Tod eines Menschen gibt es einige unmittelbare Maßnahmen, die eingeleitet werden müssen – je nachdem, ob der Sterbefall zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eingetreten ist.
Arzt verständigen:
Jeder Todesfall muss von einem Arzt festgestellt werden. Wenn jemand zu Hause verstirbt, rufen Sie sofort den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diese Aufgabe.
Totenbescheinigung ausstellen lassen:
Der Arzt stellt die vorläufige Todesbescheinigung aus – sie ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte, insbesondere für die Beurkundung beim Standesamt.
Bestattungsunternehmen kontaktieren:
Sobald die ärztliche Todesfeststellung erfolgt ist, können Sie uns rund um die Uhr erreichen. Wir übernehmen die Überführung des Verstorbenen und koordinieren alle weiteren Schritte.
Angehörige und wichtige Personen informieren:
Benachrichtigen Sie die engsten Familienmitglieder sowie – wenn nötig – Arbeitgeber oder Schule.
Wir kümmern uns um die Beurkundung:
Der Sterbefall muss innerhalb von wenigen Werktagen beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. WIr übernehmen dies auf Wunsch für Sie.
Haben Sie keine bestehenden Anweisungen des Verstorbenen (z. B. Bestattungsvorsorge oder Testament), beginnen Sie so früh wie möglich mit der Organisation – viele Fristen laufen bereits ab dem Todestag.
Welche Unterlagen werden für die Bestattung benötigt?
Für die Anmeldung des Sterbefalls und die Organisation der Bestattung benötigen wir von Ihnen verschiedene Dokumente. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Unterlagen in der Regel erforderlich sind.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Dokumente zu beschaffen.
Als Unterstützung bieten wir Ihnen unsere Checkliste:
Unterlagen zur Person des Verstorbenen
– Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
– Geburtsurkunde
– Staatsbürgerschaftsnachweis
– Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde (falls verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft)
– Scheidungsbeschluss (falls geschieden)
– Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners (falls verwitwet)
– Meldezettel (aktueller Hauptwohnsitz)
Medizinische & behördliche Dokumente![]()
– Ärztliche Todesbescheinigung (ausgestellt durch den leichenbeschauenden Arzt)
– Krankenversicherungskarte (e-Card)
– Pensionsbescheid oder Pensionsdokumente (zur Abmeldung bei der Pensionsversicherungsanstalt)
Optionale bzw. situationsbedingte Unterlagen
– Testament oder letztwillige Verfügung (falls vorhanden – für das Verlassenschaftsverfahren relevant)
– Bestattungsvorsorgevertrag (falls eine Vorsorge abgeschlossen wurde)
– Dokumente zu Versicherungen (Lebensversicherung, Unfallversicherung etc.)
Bitte machen Sie sich keine Sorgen, wenn nicht alle Unterlagen sofort griffbereit sind. Wir unterstützen Sie dabei, die benötigten Dokumente zu organisieren, und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihren speziellen Fall relevant sind.
Häufig gestellte Fragen – Erste Schritte im Sterbefall
Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage erhalten haben, kontaktieren Sie uns!
Wir informieren Sie gerne.
Wenn eine Person zu Hause stirbt, verständigen Sie umgehend einen Arzt oder den ärztlichen Notdienst.
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für alles Weitere. Anschließend können Sie uns kontaktieren: Bestattung Rücker ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar und übernimmt alle weiteren Schritte
In Österreich muss ein Sterbefall innerhalb von wenigen Werktagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal häufig diese Meldung. Gern erledigt Bestattung Rücker diese behördliche Formalität auch für Sie – sprechen Sie uns einfach an.
Ja. Todesfälle treten oft zu unerwarteten Zeiten auf. Deshalb ist Bestattung Rücker rund um die Uhr – also auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen – für Sie erreichbar. Rufen Sie uns an: Wir kommen zu Ihnen und übernehmen sofort alle notwendigen Schritte, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Nach der ärztlichen Todesfeststellung übernimmt Bestattung Rücker die würdevolle Überführung des Verstorbenen in unsere Aufbahrungsräumlichkeiten. Dort wird der Verstorbene fachgerecht aufgebahrt und bis zur Bestattung in Würde betreut. Auf Wunsch ermöglichen wir Angehörigen auch die Möglichkeit der Abschiednahme in unserem Trauerhaus.
Die Kosten einer Bestattung variieren je nach Art der Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, Urnenbeisetzung), Ausstattung und Wünschen der Familie. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten. Für Personen mit geringem Einkommen besteht in Österreich die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Zuschuss zu den Begräbniskosten zu beantragen. Wir informieren Sie gerne über alle Möglichkeiten.